AGB des Händlers Kiebitzmarkt Dornburg Blitzmarkt GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kiebitzmarkt Dornburg, Blitzmarkt GmbH, Langendernbacher Str. 49, 65599 Dornburg

1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Kiebitzmarkt Dornburg erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2 Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet worden sind.

2.2 Mit der Bestellung der Ware (schriftlich oder fernmündlich) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Aufträge bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss unserer schriftlichen Bestätigung.

3 Preise – Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.2 Unsere Preise gelten je nach Vereinbarung ab Lager oder bei gewünschter Lieferung frei Haus. Die Liefergrenze bei Palettenware ist die Bordsteinkante.

3.3 Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als drei Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen diese die zunächst vereinbarten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4 Lieferzeit – Lieferbedingungen

4.1 Lieferfristen oder –termine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 Sind Lieferverzögerungen durch uns zu vertreten, wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Der Lauf dieser Nachfrist gilt mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns.

4.3 Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede Person aus dem Haushalt / Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.

5 Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5.2 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung in seinem Namen durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.4 Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6 Mängelhaftung

6.1 Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die nach dem Vertrags vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.

6.2 Mehrfache Nachlieferung ist zulässig.

6.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

6.4 Wir übernehmen keine Gewähr für Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten, sofern das Produkt noch der vom Kunden bestellten Qualität entspricht. Da es sich um ein Naturprodukt handelt, unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die Qualität auswirken.

6.5 Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Empfehlungen des DEPV (siehe Ziffer 4.5), entfallen Ansprüche wegen Mängeln unserer Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung von unserer Seite, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

7 Haftungsbegrenzung

7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.3 Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB.

7.4 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in Ziffer 7.3 genannten Fällen.

8 Eigentumsvorbehaltssicherung

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

8.3 Wird die Vorbehaltsware bei dem Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Eigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Sache, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.

8.4 Bei Zugriffen Dritte auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns dafür der Kunde.

9 Datenschutz

9.1 Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zum Kunden zusammenhängen und diese Daten auch an mit uns verbundene Unternehmen übermitteln.

10 Zahlungsbedingungen

10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen sofort rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

11 Verbindlichkeit des Vertrages


Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Vertragspartner, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere, im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen. Sollte der Vertrag ausfüllungsbedürftige Lücken enthalten, für die die Vertragspartner bei ihrer Kenntnis bei Vertragsabschluss eine vernünftigerweise einvernehmliche Regelung vorgesehen hätten, verpflichten sich die Vertragspartner zu einer entsprechenden Vertragsergänzung, wobei die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen sind.